Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V.
LSWB Logo

Newsletter Praxisticker

Der Praxisticker ist ein E-Mail-Newsletter, der jede Woche an unsere Mitglieder versendet wird. Mit dem Praxisticker informieren wir unsere Verbandsmitglieder über Aktuelles und Interessantes aus den für unsere Mitglieder relevanten Arbeitsbereichen.

Sie sind Mitglied im LSWB  und erhalten noch keinen Praxisticker oder Ihre E-Mail-Adresse hat sich geändert? Zur Aufnahme in den Verteiler oder zur Änderung Ihrer E-Mail-Adresse senden Sie uns bitte eine E-Mail an praxisticker@lswb.de. Geben Sie dabei bitte Ihren Namen und Ihre Mitgliedsnummer an.

Unten finden Sie die in 2012 versendeten Praxisticker. Sie erhalten weitere Informationen, wenn Sie auf die Überschriften klicken. Zum Download der vollständigen Praxistickertexte ist die Eingabe von Benutzername und Passwort erforderlich. Die Logindaten für 2012 können Sie unter Angabe Ihrer LSWB-Mitgliedsnummer anfordern, bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an bibliothek@lswb.de. Oder werfen Sie einen Blick auf ihre Beitragsrechnung für den Mitgliedsbeitrag 2012. Unten auf der Beitragsrechnung finden Sie die Zugangsdaten zum Praxisticker- und LSWB info-Archiv.
Sie müssen sich anmelden um die vollständigen Informationen herunterladen zu können. Die Logindaten finden Sie auf Ihrer Beitragsrechnung. Oder senden Sie eine E-Mail an bibliothek@lswb.de.




Praxisticker 2012




Thema:

Bereits der Steuerberaterverband Hessen berichtete jüngst von einer durch die Finanzverwaltung Hessen verlautbarten, für die Praxis bedeutsamen Vereinfachungsregelung zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen. Im Rahmen des § 37b EStG soll ab sofort die für Arbeitnehmer für Sachbezüge unter 40 € geltende Begünstigung auch für Zuwendungen des Steuerpflichtigen an Dritte gelten. Mit einer Rundverfügung vom 10.10.2012 über Zweifelsfragen zur Pauschalierung der Einkommensteuer gemäß § 37b EStG schafft die OFD Frankfurt so eine deutliche Erleichterung für die Praxis. Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium der Finanzen ist diese Vereinfachung zwischen Bund und Ländern abgestimmt und findet bundesweit Anwendung. Eine entsprechende Änderung des BMF-Schreibens zu § 37b EStG ist zwar vorgesehen, muss aber noch auf sich warten lassen.

Versand am:
14.12.2012
Download:Praxisticker_Nr_334 (PDF-Datei, 167 KB)